Ihr Musik Spezialist!
DJ
für Ihren Firmenevent...

AGB`s von
der-hochzeit-dj.ch Erstellungsdatum
Januar 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
www.der-hochzeit-dj.ch
1. Vertragspartner Nachstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen
der-hochzeit-dj.ch Service und ihren Vertragspartnern [Kunden / Mieter].
2. Vertrag Verträge zwischen der-hochzeit-dj.ch
Service und ihren Kunden entstehen durch- Annahme eines schriftlichen
Angebotes- schriftlicher Vertrag- das gesprochene Wort oder Buchung Zusage,
Auftrags Bestätigung oder Definitive Reservierungen durch Mail.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein
Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach
Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal Sfr.
150.- Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten
Gage Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 45Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu
einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten
gesondert geregelt (Der Neue Auftrag muss wieder im gleichen Preis /Gage
sein). Ein Rücktritt seitens der hochzeit DJ Service ist möglich durch:- technisch
bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod,
Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen,
Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Gäste und des
Materials zu Verspätungen oder Abbruch kommen. Fällt die Anlage
infolge Bruch, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht
haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Ist
das Mietmaterial nicht vollständig vorhanden oder sogar Defekt bitte
umgehend per. SMS oder E-Mail mitteilen vor dem Anlass! Nicht zurück
gesendete Sachen werden volle umfänglich dem Mieter verrechnet. Wird das
Material nicht am vereinbarten Termingerecht zurückgegeben werden alle
Kosten für den unnötigen aufwand dem Mieter übertragen. Sollte es zu Auftrag
Absage kommen wegen ungenügende Kommunikation zwischen meine Auftraggeber
und Eventlokal Betreiber. So werden Stornokosten wie folgt berechnet:
pauschal Sfr. 200.- für Rücktritt vor 70 Tage.
4. Übergabe des Mietmaterial: Der Mieter
anerkennt, dass sich das Mietmaterial in gutem äusseren und in
funktionierten Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist.
Er verpflichtet sich das Mietmaterial bei der Übernahme auf allfällige
Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der
Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer
des Mietmaterials. Bei Defekten kaputten zurück gebrachten Geräten
werden dem Mieter umgehend in Rechnung gestellt.
5. Der-hochzeit-dj.ch kann
nicht haftbar gemacht werden, wenn beispielsweise eine Hochzeit, Firmenevent,
Geburtstagparty nicht zum vollem Erfolg wird, aus welchen Gründen auch immer
kann nicht von der Abgemachten Gage nichts abgezogen werden.
6. Bei Rechnungen die 1 x gemahnt
wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. Sfr. 50.- oder nach Aufwand
verrechnet.
7. Der Veranstalter hat am Event Tag
denn Raum für den Aufbau des Materials ab 12.00h mittags freizugeben für den
Aufbau der Anlagen. Der Veranstalter ist Verpflichtet alles mit dem
Eventraum Vermieter zu regeln so das freier Zugang zu Event
Raumgewährleistet ist.
8. Gage: Wird vom Veranstalter
vor-oder nach der Veranstaltung an der-hochzeit-dj.ch in
bar ausbezahlt wenn nicht anders abgemacht ist. Verlängerungen der
Veranstaltung erhöht sich die Gage von
der-hochzeit-dj.ch pro Angebrochene Stunde um CHF 100.- nach Ablauf
der Schriftlich abgemachte Zeit nach Vertag (Zahlbar nach Spielschluss
in Bar). Informationen über die Höhe der Gage von der-hochzeit-dj.ch darf
nicht an Dritten weitergegeben werden.
9. Defektes Material durch
unsachgerechte Behandlung oder Lagerung oder sogar Diebstahl wir zu
100% des Neu Preises dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14
Tagen bezahlt werden. Nicht zurück gebrachtes Material werden
nach 14Tagen nach dem vertraglichen Veranstaltungsdatum nach dem Neuwert
verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen
bezahlt werden. Schäden oder Böswillige Beschädigungen am Equipment durch
das Publikum, Gäste, haftet immer der Mieter / Veranstalter oder
Auftraggeber.
10. Nicht Fristgerecht Rückgaberechte
Ware gemäss Vertag wird wie folgt angerechnet. Erster Tag + 20.- Sfr,
Zweiter Tag + 40.- Sfr, dritter Tag + 50.- Sfr, vierter Tag + 100.-
Sfr. Wird die wahre nicht fristegerecht nach Vertrag oder abgemachten
Mail wie gewünscht zurück gesendet oder geberacht und es kommt zu einer
Stornierung einen neuen Auftrag kommt es zu einer Konventionalstrafe über
die Gesamtgage des Mietvertrag für den Mieter.
11. Anmeldung und Lizenzzahlung an
die SUISA, Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der
Diskotheken-Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung
verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte
informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA.
12. Der Vertragspartner darf von
der-hochzeit-dj.ch keine DJ abwerben, gilt zwischen Vertragspartner ab
Vertragsabschluss Datum 2. Jahre lang. Ansonsten wird eine
Konventionalstrafe von 200.- Sfr. pro. Veranstaltung erhoben.
13. Wir sind grundsätzlich berechtigt,
nach Auftragserteilung 100% des vereinbarten Arrangements als Vorkasse zu
fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
gerichtlich festgestellt und von Event DJ anerkannt wurde. Eine Zahlung per
Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der
Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt
der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine
Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist Event DJ
zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung
berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche
Forderungen von der-hochzeit-dj.ch sofort in einem Betrag fällig. Werden
Event DJ Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in
Frage stellen, behält sich Event DJ das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten. der-hochzeit-dj.ch ist berechtigt, seine Forderungen an
Dritte abzutreten. Überstunden werden immer nach Ende der Veranstaltung bar
ausgezahlt.
14. Beauftragte Zusatz Leistungen, im
Vertrag nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher
Vereinbarung zusätzlich berechnet. zb. Treffen in Luzern 100.- SFr.,
Besichtigung des Eventlokal in Luzern 100.-, Musikliste
zusammenstellen 100.-. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
15. Ein Rücktritt seitens der-hochzeit-dj.ch ist
möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe,
Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der
Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum
Schutz des Auto und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt das Auto infolge
Unfall, Reparatur, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht
haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich.
der-hochzeit-dj.ch kann die Vorliegende AGB`s mit allen Bestandteilen
jederzeit einseitig ändern. Der Vermieter kann den Mietvertrag
ausserordentlich und fristlos Kündigen. Als wichtige Gründe gelten: Unfall,
Tod, Krancheit, Naturkatastrophen, Berufliche Gründe, bei schlechten
Wetterverhältnisse (Schnee, Regen, Match, Eisgefahr, Schlechtem Wetter),
der-hochzeit-dj.ch kann nicht haftbar gemacht werden, allerdings
verpflichtet sich der Auftragnehmer zumindest einen gleichwertigen DJ Ersatz
für die Veranstaltung zu besorgen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig,
Reklamationen immer innert 24Std an der-hochzeit-dj.ch. der-hochzeit-dj.ch
kann für zur Verfügung gestellt DJ oder vermittelte DJ nicht haftbar gemacht
werden. Bei Verspätungen oder nicht erscheinen am Einsatz Ort.
Gerichtsstand ist Luzern. Gerichtst
und Anwalts Kosten übernimmt immer der
Vertragspartner!